Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rohrfrei-Ulm Steffen Kölle &
Enrico Hiller GbR
§ 1 Anwendungsbereich dieser Bedingungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei
denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Vertragsabschluss
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Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
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Der Kunde ist an sein Angebot höchstens für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
§ 3 Nachunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen Nachunternehmer zu beauftragen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
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Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Höhe in der Rechnung
explizit ausgewiesen.
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Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem
jeweiligen Ba-siszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 5 Beschränkungen des Rechts zur Aufrechnung und des Rechts zur Zurückbehaltung
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Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Forderung, mit der seitens des Kunden die
Aufrechnung erklärt wird, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht, sofern es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zu.
§ 6 Gewährleistung
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Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln sind wir grundsätzlich berechtigt, zweimal nachzubessern. Ergibt sich aus der Art der Sache oder des
Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung aber noch nicht fehlgeschlagen und diese dem Vertragspartner zuzumuten ist, so sind wir zu weiteren Nachbesserungen
berechtigt.
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Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl das Recht auf Schadensersatz nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
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Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
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Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), sowie für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Haftung auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
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Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir
sind jedoch befugt, den Kunden auch vor dem für seinen Wohn-/Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.